bg ebersdorf wide small tilt

Ergebnis der Gemeinderatswahl 28. Juni 2020

Ergebnis der Gemeinderatswahl 28. Juni 2020

Die Gemeinderatswahl ergab in der Gemeinde Ebersdorf folgendes Ergebnis:

 

ÖVP     552 Stimmen    78,63 %      + 12,69 %       12 Mandate   + 2

SPÖ.       0 Stimmen                         -   8,77 %          0 Mandae.   - 1

FPÖ.    150 Stimmen.    21,37 %.    -   3,92 %         3 Mandate.   - 1

 

Wahlbeteiligung: 66,42 %

Alle drei Vorstandssitze (Bürgermeister, Vize-Bürgermeister, Gemeindekassier) werden von der ÖVP gestellt.

 

weiterlesen

Container für die Entsorgung von Windeln ab sofort frei zugänglich

Container für die Entsorgung von Windeln ab sofort frei zugänglich

Um die ENTSORGUNG VON WINDELN etc. zu erleichtern und durchgehend möglich zu machen, wurden beim Wirtschaftshof Ebersdorf im öffentlich zugänglichen Bereich der Müllinsel drei zusätzliche CONTAINER aufgestellt. 

  • Bitte die Windeln, Inkontinent Artikel für Senioren und Damenbinden in die dafür vorgesehenen Windelsäcke verpacken.
  • Die Windelsäcke erhalten Sie im Gemeindeamt Ebersdorf und im Wirtschafthof Ebersdorf. 

Wir bitten Sie, in diese drei Container KEINEN Restmüll oder andere Abfälle einzuwerfen.

 

Zur Erleichterung bei der Mülltrennung als Download: Abfall-Trenn-ABC für die Haushalte der Steiermark

weiterlesen

Waldsiedlung - 3. Bauabschnitt 12 geförderte Mietwohnungen

Waldsiedlung - 3. Bauabschnitt 12 geförderte Mietwohnungen

Im Juni 2020 findet die Bauverhandlung für den dritten Bauabschnitt der Reihenhauswohnungen in der Anlage „Waldsiedlung“ statt. 

Im November 2019 wurden 7 Wohnungen im Bereich der Waldsiedlung (an der Wagenbachstraße nach der Abzweigung zu Elektro Pöltl) übergeben. Alle Wohnungen waren schon vor Baubeginn vergeben.

Aufgrund der großen Nachfrage werden 12 weitere Mietwohnungen gebaut. Die neuen Wohnungen werden ca. 50 m2, 75 m2 und 85 m2 groß sein. Das Haus wird wiederum von der Siedlungsgenossenschaft Rottenmanner errichtet. Baubeginn soll 2020 oder 2021 sein. Die Bauzeit wird ca. ein Jahr betragen.

Interessenten können sich schon jetzt vormerken lassen.

Nähere Informationen erhalten Sie

  • Siedlungsgenossenschaft Rottenmanner, Westrandsiedlung 312, 8786 Rottenmann,Tel.: 03614/24 45-0, office@rottenmanner.at.
  • Gemeindeamt Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222, Tel.: 03333/2341 oder 0664/130 30 86 Homepage: www.ebersdorf.eu


weiterlesen

Patrick Fleck neuer Gemeindearbeiter

Patrick Fleck neuer Gemeindearbeiter
Patrick Fleck wird ab Juli 2020 in den Gemeindedienst auf- genommen. Er ist 31 Jahre alt, wohnt in Hofkirchen und hat eine Tochter mit 11 Monaten.
Sein Vater Helmut Fleck, der bekannte Ballonfahrer, ist schon seit über 20 Jahren in Ebersdorf wohnhaft.

Patrick Fleck hat bei der Firma Zach in Kaindorf eine Lehre zum Sanitär-, Klimatechniker, Gas- und Wasserinstallateur absolviert und die Ausbildung 2008 abgeschlossen. Seither war er durchgehend dort als Installateur beschäftigt.

Gerade diese Ausbildung zum Wasserinstallateur ist für den Gemeindedienst von Vorteil, da die Versorgungsleitungen der Gemeindewasserleitung über 50 km lang sind und mehr als 400 Hausanschlüsse umfassen. Dieses Leitungsnetz wird durch die große Bautätigkeit immer umfangreicher und bedarf daher stets einer Erweiterung und Wartung.

Der Aufgabenbereich des Gemeindearbeiters umfasst grundsätzlich sämtliche anfallenden Tätigkeiten, wie z.B. Straßenbau- und Straßenerhaltung, Winterdienst, Wasserleitung, Abfallentsorgung, Ortsbildpflege, Betreuung der gemeindeeigenen Gebäude und der Parkanlagen. Die Gemeinde Ebersdorf hat diesen Dienstposten für 40 Wochenstunden ausgeschrieben, da unser Mitarbeiter Ludwig Tödtling im August 2020 in den Ruhestand tritt.

 Das Ausschreibungsprofil umfasste:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung u. vorzugsweise Berufserfahrung
  • Technische Ausbildung (z.B. Gebäude- technik, Elektrik, Maschinist).
  • Handwerkliche Ausbildung (Baubran- che und artverwandte Berufe).
  • Fundierte EDV-Grundkenntnisse.
    • Führerschein der Klassen B, C, F, E zu B.
Es hatten sich insgesamt vier Bewerber gemeldet.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. April 2020 die Entscheidung in einer vertraulichen Sitzung getroffen. Die Abstimmung erfolgte geheim mittels Stimmzettel.

Personalentscheidungen werden immer in einer vertraulichen Sitzung behandelt, da Bewerber/innen oft aufrechte Dienstverhältnisse haben, was auch diesmal der Fall war. Würden die Bewerber öffentlich bekannt gegeben, könnte für die Bewerber dadurch ein Nachteil bei aufrechten Dienstverhältnissen entstehen.

weiterlesen

Gemeindezeitung 2/2020

Gemeindezeitung 2/2020

Die Gemeindezeitung 2/2020 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.

Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 2-2020 

 

 

Inhalt

2  Vorwort des Bürgermeisters, Impressum 
3  Gemeindewappen, Gemeinderatswahl 
4-5  Jubiläen im Gemeinderat und -dienst 
6  Rottenmanner Wohnungen, SAM
7  Patrick Fleck, Helfende Hände
8-9   High Speed Internet, Rasenmähen, Spendenübergabe
10-11  Theater, Veranstaltungen, Sauberes Ebersdorf
12-13  Keramikworkshop, Malwerkstatt 12-13 
14-15   Austropop-Konzert, Classic in Jeans, Bücherei 
16-17   Kindergarten, Volksschule, Feuerwehr
 20-21  Trachtenkapelle, ÖKB 
 22  Raiffeisenbank Region Hartberg 
 23-24  Maturanten, Todesfälle, Geburtstage, Storchen-News 

 

weiterlesen

Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer) wieder erlaubt

Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer) wieder erlaubt

Der Landtag Steiermark hat mit Verordnung beschlossen, dass das bis 31.12.2020 ausgesprochene Verbot, in der Steiermark Brauchtumsfeuer abzuhalten, geltend mit dem 11. Juni 2020 aufgehoben wird. Somit ist das Abhalten von Brauchtumsfeuern wieder erlaubt (siehe LGBl. Nr. 55/2020 vom 10.6.2020).

 
 

Information zu Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

von Gerhard Kerschbaumer, Abfallberater AWV Hartberg
 

Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen.  

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (11. April 2020): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2020): Da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 27. Juni 2020, zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können - diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen.

 Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. 

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • Mindestabstandsregelungen:

100 m von Energieversorgungsanlagen

50 m von Gebäuden und von
öffentlichen Verkehrsflächen

40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Weitere Informationen erhalten Sie unter 03332/65456. 

weiterlesen

Ausstellung Sehnsuchtsorte Sommer 2020

Ausstellung Sehnsuchtsorte Sommer 2020

Unter dem Titel „Sehnsuchtsorte“ stellen Malerinnen und Maler der Malwerkstatt Ebersdorf alte und neue Werke von Juni bis September im Gemeindezentrum-Foyer aus und geben einen Einblick in ihre persönlichen Reiseerlebnisse und Lieblingsplätze.

Bettina Erregger, Michael Kaufmann, Astrid Krogger-Pölzler, Claudia Maier, Ulrich Pillhofer, Christa Postl und Liane Stuck-Stüber kommen dem Sinn des Reisens auf die Spur und folgen ihrem Fernweh – in einem Sommer mit Corona bedingten Reisebeschränkungen für alle, die ihren Sehnsuchtsort nicht erreichen können, als kleiner Trost gedacht und auch für jene, die immer schon lieber daheim geblieben sind und Reiseerzählungen lauschen...


Die spontan organisierte Sonderausstellung startete am 20. Juni 2020 und wird sich im Laufe der Sommermonate stets wandeln, fortlaufend bestückt und verändert, sodass sich mehrmaliges Hinschauen und „mental Verreisen“ jedenfalls lohnt – bei freiem Eintritt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln versteht sich, täglich von 8 bis 20 Uhr, im Gemeindezentrum-Foyer Ebersdorf, bis 22.9.2020.

weiterlesen

COVID-19 Lockerungsverordnung - Schülertransporte und Kindergartenkinder-Transporte, Sport, Ausstellungen, Bibliotheken

COVID-19 Lockerungsverordnung - Schülertransporte und Kindergartenkinder-Transporte, Sport, Ausstellungen, Bibliotheken

Die Verordnung zur Änderung der COVID-19 Lockerungsverordnung (207. Verordnung) wurde bereits kundgemacht und tritt am 15. Mai 2020 in Kraft. Mit dieser Verordnung treten weitere Lockerungen in Kraft.Besonders hervorheben ist die Lösungen und Klarstellung betreffend den Schüler- und Kindergartentransport und bei der Öffnung bestimmter Einrichtungen und der Sportstätten. 

Die wichtigsten Änderungen:

1.  Schülertransporte und Kindergartenkinder-Transporte (§ 4 Abs. 2):

Erfreulicherweise gelten auch für Schülertransporte, für Transporte von Personen mit besonderen Bedürfnissen und für Kindergartenkinder-Transporte jene Regelungen, die auch für Massenbeförderungsmittel gelten. Sollte daher  „auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich sein, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden“.
 

2.  Sport (§ 8):

Vorbehaltlich allfällig anderer Auslegungen des Gesundheits- oder Sportministeriums sollten mit der Neufassung des § 8 nunmehr alle Sportstätten im Freien betreten werden dürfen (Abstandsregelung beim Ausüben des Sports von 2 Metern gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und einer maximalen Gruppengröße von 10 Personen; Stand FAQs des Ministerium: 14.05.2020). 
 
Weiterhin generell verboten sind Betretungen von Sportstätten in geschlossenen Räumen (Sporthalle etc.). Einzig ausgenommen sind wiederum die Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG (20m²/Spitzensportler) sowie Betreuer, Trainer, Schiedsrichter und Medien.

3.  Sonstige Einrichtungen (§ 9):

Das Betretungsverbot für Besucher von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven(und Büchereien) wurde aufgehoben. Demnach ist der Besucherbereich samt deren Lesebereiche zugänglich, es gelten aber jene Regelungen, die im Kundenbereich gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 gelten (Ein-Meter-Abstand; Mund-Nasen-Schutz; 10m²/Kunde etc.). Wenn sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt jene Bestimmung für das Betreten öffentlicher Orte (Ein-Meter-Abstand).

Eine Lockerung gibt es bei bestimmten Freizeiteinrichtungen (Tierparks und Zoos). Dort gelten dieselben Regelungen wie für Museen, Ausstellungen etc.).

 

Anlagen

COVID-19-LV, BGBl II Nr. 17/2020

Änderung der COVID-19-LV, BGBl II Nr 207/2020

 

weiterlesen

Bild des Monats Mai 2020

Bild des Monats Mai 2020
Michael Kaufmann

präsentiert nach der Zeit der Isolation ein Werk, das vor 10 Jahren nach einem Besuch des Skulpturenparks Unterpremstätten entstanden ist. Es zeigt die Begegnung seines damals 5-jährigen Sohnes Paul mit einer Baumskulptur: Schön, Dich zu treffen! - „Nice to meet you“ - steht symbolhaft für das Unerwartete, überraschend Schöne oder schon lange Herbeigesehnte.... 

Entsprechend dieser Ungewissheit erscheint der Bildaufbau schemenhaft, lösen sich Formen in Farbelemente auf, zerfallen Farbflächen in Stücke, fallen Teile heraus und lassen weißen Flächen Raum... wie ein Traum, an den man sich nach dem Aufwachen nur stückhaft erinnert...

„Nice to meet you“

Acryl auf Leinwand
140 x 80 x 2 cm Keilrahmen
signiert: Kaufmann 2010
Privatbesitz
 
Kontakt/Auftragsarbeiten: 
Michael Kaufmann 
8225 Pöllau, Grazer Straße 184, Tel.: 0664 / 44 20 801, office@maiq.com  
 
Malwerkstatt/Kulturreferat
Gemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222

 

weiterlesen

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

×

Log in