Ausschreibung Wohnung Ebersdorf 161
![Ausschreibung Wohnung Ebersdorf 161](/images/blank.png)
ÖVP 552 Stimmen 78,63 % + 12,69 % 12 Mandate + 2
SPÖ. 0 Stimmen - 8,77 % 0 Mandae. - 1
Wahlbeteiligung: 66,42 %
Alle drei Vorstandssitze (Bürgermeister, Vize-Bürgermeister, Gemeindekassier) werden von der ÖVP gestellt.
Um die ENTSORGUNG VON WINDELN etc. zu erleichtern und durchgehend möglich zu machen, wurden beim Wirtschaftshof Ebersdorf im öffentlich zugänglichen Bereich der Müllinsel drei zusätzliche CONTAINER aufgestellt.
Wir bitten Sie, in diese drei Container KEINEN Restmüll oder andere Abfälle einzuwerfen.
Zur Erleichterung bei der Mülltrennung als Download: Abfall-Trenn-ABC für die Haushalte der Steiermark
Im Juni 2020 findet die Bauverhandlung für den dritten Bauabschnitt der Reihenhauswohnungen in der Anlage „Waldsiedlung“ statt.
Im November 2019 wurden 7 Wohnungen im Bereich der Waldsiedlung (an der Wagenbachstraße nach der Abzweigung zu Elektro Pöltl) übergeben. Alle Wohnungen waren schon vor Baubeginn vergeben.
Aufgrund der großen Nachfrage werden 12 weitere Mietwohnungen gebaut. Die neuen Wohnungen werden ca. 50 m2, 75 m2 und 85 m2 groß sein. Das Haus wird wiederum von der Siedlungsgenossenschaft Rottenmanner errichtet. Baubeginn soll 2020 oder 2021 sein. Die Bauzeit wird ca. ein Jahr betragen.
Interessenten können sich schon jetzt vormerken lassen.
Nähere Informationen erhalten Sie
Patrick Fleck hat bei der Firma Zach in Kaindorf eine Lehre zum Sanitär-, Klimatechniker, Gas- und Wasserinstallateur absolviert und die Ausbildung 2008 abgeschlossen. Seither war er durchgehend dort als Installateur beschäftigt.
Gerade diese Ausbildung zum Wasserinstallateur ist für den Gemeindedienst von Vorteil, da die Versorgungsleitungen der Gemeindewasserleitung über 50 km lang sind und mehr als 400 Hausanschlüsse umfassen. Dieses Leitungsnetz wird durch die große Bautätigkeit immer umfangreicher und bedarf daher stets einer Erweiterung und Wartung.
Der Aufgabenbereich des Gemeindearbeiters umfasst grundsätzlich sämtliche anfallenden Tätigkeiten, wie z.B. Straßenbau- und Straßenerhaltung, Winterdienst, Wasserleitung, Abfallentsorgung, Ortsbildpflege, Betreuung der gemeindeeigenen Gebäude und der Parkanlagen. Die Gemeinde Ebersdorf hat diesen Dienstposten für 40 Wochenstunden ausgeschrieben, da unser Mitarbeiter Ludwig Tödtling im August 2020 in den Ruhestand tritt.
Das Ausschreibungsprofil umfasste:
Personalentscheidungen werden immer in einer vertraulichen Sitzung behandelt, da Bewerber/innen oft aufrechte Dienstverhältnisse haben, was auch diesmal der Fall war. Würden die Bewerber öffentlich bekannt gegeben, könnte für die Bewerber dadurch ein Nachteil bei aufrechten Dienstverhältnissen entstehen.
Die Gemeindezeitung 2/2020 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.
Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 2-2020
Inhalt |
|
2 | Vorwort des Bürgermeisters, Impressum |
3 | Gemeindewappen, Gemeinderatswahl |
4-5 | Jubiläen im Gemeinderat und -dienst |
6 | Rottenmanner Wohnungen, SAM |
7 | Patrick Fleck, Helfende Hände |
8-9 | High Speed Internet, Rasenmähen, Spendenübergabe |
10-11 | Theater, Veranstaltungen, Sauberes Ebersdorf |
12-13 | Keramikworkshop, Malwerkstatt 12-13 |
14-15 | Austropop-Konzert, Classic in Jeans, Bücherei |
16-17 | Kindergarten, Volksschule, Feuerwehr |
20-21 | Trachtenkapelle, ÖKB |
22 | Raiffeisenbank Region Hartberg |
23-24 | Maturanten, Todesfälle, Geburtstage, Storchen-News |
Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen.
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen.
Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
100 m von Energieversorgungsanlagen
50 m von Gebäuden und von
öffentlichen Verkehrsflächen
40 m von Bäumen, Hecken, Büschen
Weitere Informationen erhalten Sie unter 03332/65456.
Unter dem Titel „Sehnsuchtsorte“ stellen Malerinnen und Maler der Malwerkstatt Ebersdorf alte und neue Werke von Juni bis September im Gemeindezentrum-Foyer aus und geben einen Einblick in ihre persönlichen Reiseerlebnisse und Lieblingsplätze.
Bettina Erregger, Michael Kaufmann, Astrid Krogger-Pölzler, Claudia Maier, Ulrich Pillhofer, Christa Postl und Liane Stuck-Stüber kommen dem Sinn des Reisens auf die Spur und folgen ihrem Fernweh – in einem Sommer mit Corona bedingten Reisebeschränkungen für alle, die ihren Sehnsuchtsort nicht erreichen können, als kleiner Trost gedacht und auch für jene, die immer schon lieber daheim geblieben sind und Reiseerzählungen lauschen...
Die spontan organisierte Sonderausstellung startete am 20. Juni 2020 und wird sich im Laufe der Sommermonate stets wandeln, fortlaufend bestückt und verändert, sodass sich mehrmaliges Hinschauen und „mental Verreisen“ jedenfalls lohnt – bei freiem Eintritt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln versteht sich, täglich von 8 bis 20 Uhr, im Gemeindezentrum-Foyer Ebersdorf, bis 22.9.2020.
Die Verordnung zur Änderung der COVID-19 Lockerungsverordnung (207. Verordnung) wurde bereits kundgemacht und tritt am 15. Mai 2020 in Kraft. Mit dieser Verordnung treten weitere Lockerungen in Kraft.Besonders hervorheben ist die Lösungen und Klarstellung betreffend den Schüler- und Kindergartentransport und bei der Öffnung bestimmter Einrichtungen und der Sportstätten.
Die wichtigsten Änderungen:
Das Betretungsverbot für Besucher von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven(und Büchereien) wurde aufgehoben. Demnach ist der Besucherbereich samt deren Lesebereiche zugänglich, es gelten aber jene Regelungen, die im Kundenbereich gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 gelten (Ein-Meter-Abstand; Mund-Nasen-Schutz; 10m²/Kunde etc.). Wenn sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt jene Bestimmung für das Betreten öffentlicher Orte (Ein-Meter-Abstand).
Eine Lockerung gibt es bei bestimmten Freizeiteinrichtungen (Tierparks und Zoos). Dort gelten dieselben Regelungen wie für Museen, Ausstellungen etc.).
COVID-19-LV, BGBl II Nr. 17/2020
Änderung der COVID-19-LV, BGBl II Nr 207/2020
präsentiert nach der Zeit der Isolation ein Werk, das vor 10 Jahren nach einem Besuch des Skulpturenparks Unterpremstätten entstanden ist. Es zeigt die Begegnung seines damals 5-jährigen Sohnes Paul mit einer Baumskulptur: Schön, Dich zu treffen! - „Nice to meet you“ - steht symbolhaft für das Unerwartete, überraschend Schöne oder schon lange Herbeigesehnte....
Entsprechend dieser Ungewissheit erscheint der Bildaufbau schemenhaft, lösen sich Formen in Farbelemente auf, zerfallen Farbflächen in Stücke, fallen Teile heraus und lassen weißen Flächen Raum... wie ein Traum, an den man sich nach dem Aufwachen nur stückhaft erinnert...
Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at
Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr
Bürgermeister: gegen Voranmeldung