bg ebersdorf wide small tilt
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn

Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer) wieder erlaubt

Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer) wieder erlaubt
(c) Abfallwirtschaftsverband Hartberg

Der Landtag Steiermark hat mit Verordnung beschlossen, dass das bis 31.12.2020 ausgesprochene Verbot, in der Steiermark Brauchtumsfeuer abzuhalten, geltend mit dem 11. Juni 2020 aufgehoben wird. Somit ist das Abhalten von Brauchtumsfeuern wieder erlaubt (siehe LGBl. Nr. 55/2020 vom 10.6.2020).

 
 

Information zu Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

von Gerhard Kerschbaumer, Abfallberater AWV Hartberg
 

Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen.  

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (11. April 2020): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2020): Da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 27. Juni 2020, zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können - diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen.

 Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. 

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • Mindestabstandsregelungen:

100 m von Energieversorgungsanlagen

50 m von Gebäuden und von
öffentlichen Verkehrsflächen

40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Weitere Informationen erhalten Sie unter 03332/65456. 

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

×

Log in