Gebühren/Abgaben 2024
GEMEINDEWASSERLEITUNG 2024
§ 2
ANSCHLUSSGEBÜHR
a) Anschlussgebühr für Einfamilienwohnhäuser, Landwirtschaften, Gewerbebetrieb gemäß § 11 "Allgemeinen Versorgungs- und Wasserlieferungsbestimmungen" -
€ 4452,29 incl. 10 % Mwst
(b) Anschlussgebühr für Mehrfamilienwohnhäuser: pro Wohneinheit:
€ 2226,15 incl. 10 % Mwst
(c) Tatsächliche Herstellungskosten der Grundstücksanschlussleitung im Sinne des § 14 der "Allgemeinen Versorgungs- und Wasserlieferungsbestimmungen".
Der Anschlusswerber hat die Kosten der Herstellung der Grundstücksanschlussleitung zu tragen. Die Grundstücksanschlussleitung ist vom Wasserabnehmer auf dessen Kosten zu warten und zu erhalten. Die Kosten für den Wasserzähler und die Anbaugarnitur werden von der Gemeinde getragen.
§ 5
WASSERLEITUNGSVERBRAUCHSGEBÜHR
JAHRESGRUNDGEBÜHR
Wasser-Grundgebühr: Die Jahresgrundgebühr ist nach dem Wasserverbrauch gestaffelt.
Stufe 1. Jahreswasserverbrauch 000 - 150 m³ € 124,43 incl.10 % Mwst.
Stufe 2. Jahreswasserverbrauch 151 - 300 m³ € 174,05 incl.10 % Mwst.
Stufe 3. Jahreswasserverbrauch 301 - 450 m³ € 232,11 incl.10 % Mwst.
Stufe 4. Jahreswasserverbrauch 451 - 600 m³ € 250,66 incl.10 % Mwst.
Stufe 5. Jahreswasserverbrauch 601 - 1.000 m³ € 315,24 incl.10 % Mwst.
Stufe 6. Jahreswasserverbrauch 1.001 - 1.500 m³ € 649,87 incl.10 % Mwst.
Stufe 7. Jahreswasserverbrauch 1.501 - 2.000 m³ € 742,74 incl.10 % Mwst.
Jedes Quartal wird 25 % der Wasser-Grundgebühr der Stufe 1 vorgeschrieben.
Die Endabrechnung der Wasser-Grundgebühr erfolgt mit dem 4. Quartal des jeweiligen Jahres. War der Jahresverbrauch höher als 150 m³, erfolgt gesondert die Vorschreibung der Differenz von Stufe 1 auf die jeweilige Stufe (siehe oben).
§ 6
WASSERVERBRAUCHSGEBÜHR
beträgt € 1,40 pro m³ inkl. Mwst.
Die Akontozahlung der Quartale 1, 2 und 3 errechnet sich aus dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Die Endabrechnung erfolgt jeweils im 4. Quartal des Jahres. Im September/Oktober werden die Wasserzähler abgelesen. Mit diesen Daten wird die Endabrechnung erstellt.
§ 7 (2)
BAUTARIF
beträgt € 2,76 pro m³ inkl. Mwst.
§ 9
WASSERZÄHLERMIETE
€ 1,40 incl. 10 % Mwst. pro Monat. Pro Quartal € 4,20
Die Wasserzählermiete wird auf 4 Quartalsvorschreibung aufgeteilt.
Die Wasserzähler der Gemeinde unterliegen der Eichpflicht und müssen deshalb alle 5 Jahre getauscht werden. Diesbezüglich werden alle Hauseigentümer gebeten für eine freie Zugänglichkeit zu den Wasserzählern zu sorgen.
ABWASSERENTSORGUNG 2024
§ 3 (1)
ANSCHLUSSGEBÜHR
€ 19,38 inkl. 10 % Mwst / pro m² Berechnungsfläche
Als Berechnungsfläche gelten 50 % der Kellerfläche, 100 % der Erdgeschoß und Obergeschosse sowie 50 % der Dachgeschoßfläche (wenn DG ausgebaut ist). Ab der Hauptleitung ist der Anschluss vom Bauwerber zu errichten.
§ 4 (1) a
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR
Kanalbenützungsgebühr nach Wasserverbrauch:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt € 3,70 pro m³ lt. Wasserzähler. Die Akontozahlung der Quartale 1, 2 und 3 errechnet sich aus dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Die Endabrechnung erfolgt jeweils im 4. Quartal des Jahres. Im September/Oktober werden die Wasserzähler abgelesen. Mit diesen Daten wird die Endabrechnung erstellt.
Kanalbenützungsgebühr pro Person:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Person (Hauptwohnsitz u. Nebenwohnsitz) pro Jahr € 147,98 inkl. 10% Mwst. Der Betrag wird in vier gleichen Teilbeträgen vorgeschrieben.
Kanalbenützungsgebühr - Mindestvorschreibung pro Jahr/pro Haushalt:
€ 147,98 inkl. 10% Mwst.
BAUABGABE
€ 11,40 pro m². Berechnungsfläche siehe Kanalanschluss.
25 % der Abgabe kann auf Antrag des Bauwerbers als Baukostenzuschuss refundiert werden.
MÜLLABFUHRGEBÜHR 2024
Grundgebühr Haushalte (§ 15 a) |
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Grundgebühr | pro Person | € 42,41 |
Grundgebühr für Haushalte mit mehr als 6 Personen | Gesamt | € 254,45 |
Grundgebühr Gewerbebetriebe, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Buschenschänken (§ 15 b) |
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Jahresumsatz € 36.337,00 | Betrieb/Jahr | € 42,41 |
Jahresumsatz € 36.337,00 – € 218.019,00 | Betrieb/Jahr | € 84,82 |
Jahresumsatz € 218.019,01 – € 654.056,00 | Betrieb/Jahr | € 127,22 |
Jahresumsatz > € 654.056,00 | Betrieb/Jahr | € 152,00 |
Grundgebühr Sonstige Einrichtungen und Institutionen (§ 15 c) |
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Ärzte, Rechtsanwälte u.a. freiberufliche Tätigkeiten | DN/Jahr | € 10,60 |
Gemeindeeigene Einrichtungen | DN/Jahr | € 10,60 |
Kinderkrippe/Kindergarten (Personal) | DN/Jahr | € 10,60 |
Kinderkrippe/Kindergarten (Kinder) | Kind/Jahr | € 5,30 |
Schulen (Lehrpersonal) | DN/Jahr | € 10,60 |
Schulen (Schüler) | Schüler/Jahr | € 5,30 |
Vereine mit Vereinsheim (pro 30 aktive Mitglieder) | Jahr | € 42,41 |
Friedhof … | Jahr | € 84,82 |
Biogene Siedlungsabfälle (§ 16, Abs. 1) |
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Braune Biomüll-Tonne 120 l | pro Entleerung | € 9,93 |
Braune Biomüll-Tonne 240 l | pro Entleerung | € 15,29 |
Gemischte Siedlungsabfälle (§ 16, Abs 2) |
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Kunststoffgefäß 120l | pro Entleerung | € 8,93 |
Kunststoffgefäß 240l | pro Entleerung | € 17,86 |
Kunststoffgefäß 770l | pro Entleerung | € 57,28 |
Kunststoffgefäß 1100l | pro Entleerung | € 79,60 |
Abfallsammelsack (§ 16, Abs. 2) |
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Abfallsammelsack 80 l | € 8,40 |