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Förderungen - Landwirtschaft

FördergegenstandHöhe der Förderung

Besamungszuschuss für Rinder

 € 20,-- pro künstlicher Besamung

Besamungszuschuss für Schweine für Landwirte, die keinen Eber besitzen

€ 3,-- pro künstlicher Besamung (Obergrenze: € 72,-- pro Jahr). 

Zuschuss für Eberankauf für den Ankauf von Ebern

 € 146,--  Gefördert wird alle zwei Jahre ein Eber pro Betrieb.

Baukostenzuschuss für Errichtung  landwirtschaftlicher Betriebsobjekte

25% der Bauabgabe


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