Förderungen - Landwirtschaft
| Fördergegenstand | Höhe der Förderung |
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Besamungszuschuss für Rinder |
€ 20,-- pro künstlicher Besamung |
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Besamungszuschuss für Schweine für Landwirte, die keinen Eber besitzen |
€ 3,-- pro künstlicher Besamung (Obergrenze: € 72,-- pro Jahr). |
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Zuschuss für Eberankauf für den Ankauf von Ebern |
€ 146,-- Gefördert wird alle zwei Jahre ein Eber pro Betrieb. |
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Baukostenzuschuss für Errichtung landwirtschaftlicher Betriebsobjekte |
25% der Bauabgabe |
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