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Gemeindezeitung 2/2020

Gemeindezeitung 2/2020

Die Gemeindezeitung 2/2020 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.

Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 2-2020 

 

 

Inhalt

2  Vorwort des Bürgermeisters, Impressum 
3  Gemeindewappen, Gemeinderatswahl 
4-5  Jubiläen im Gemeinderat und -dienst 
6  Rottenmanner Wohnungen, SAM
7  Patrick Fleck, Helfende Hände
8-9   High Speed Internet, Rasenmähen, Spendenübergabe
10-11  Theater, Veranstaltungen, Sauberes Ebersdorf
12-13  Keramikworkshop, Malwerkstatt 12-13 
14-15   Austropop-Konzert, Classic in Jeans, Bücherei 
16-17   Kindergarten, Volksschule, Feuerwehr
 20-21  Trachtenkapelle, ÖKB 
 22  Raiffeisenbank Region Hartberg 
 23-24  Maturanten, Todesfälle, Geburtstage, Storchen-News 

 

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Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer) wieder erlaubt

Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer) wieder erlaubt

Der Landtag Steiermark hat mit Verordnung beschlossen, dass das bis 31.12.2020 ausgesprochene Verbot, in der Steiermark Brauchtumsfeuer abzuhalten, geltend mit dem 11. Juni 2020 aufgehoben wird. Somit ist das Abhalten von Brauchtumsfeuern wieder erlaubt (siehe LGBl. Nr. 55/2020 vom 10.6.2020).

 
 

Information zu Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

von Gerhard Kerschbaumer, Abfallberater AWV Hartberg
 

Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen.  

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (11. April 2020): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2020): Da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 27. Juni 2020, zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können - diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen.

 Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. 

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • Mindestabstandsregelungen:

100 m von Energieversorgungsanlagen

50 m von Gebäuden und von
öffentlichen Verkehrsflächen

40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Weitere Informationen erhalten Sie unter 03332/65456. 

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Ausstellung Sehnsuchtsorte Sommer 2020

Ausstellung Sehnsuchtsorte Sommer 2020

Unter dem Titel „Sehnsuchtsorte“ stellen Malerinnen und Maler der Malwerkstatt Ebersdorf alte und neue Werke von Juni bis September im Gemeindezentrum-Foyer aus und geben einen Einblick in ihre persönlichen Reiseerlebnisse und Lieblingsplätze.

Bettina Erregger, Michael Kaufmann, Astrid Krogger-Pölzler, Claudia Maier, Ulrich Pillhofer, Christa Postl und Liane Stuck-Stüber kommen dem Sinn des Reisens auf die Spur und folgen ihrem Fernweh – in einem Sommer mit Corona bedingten Reisebeschränkungen für alle, die ihren Sehnsuchtsort nicht erreichen können, als kleiner Trost gedacht und auch für jene, die immer schon lieber daheim geblieben sind und Reiseerzählungen lauschen...


Die spontan organisierte Sonderausstellung startete am 20. Juni 2020 und wird sich im Laufe der Sommermonate stets wandeln, fortlaufend bestückt und verändert, sodass sich mehrmaliges Hinschauen und „mental Verreisen“ jedenfalls lohnt – bei freiem Eintritt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln versteht sich, täglich von 8 bis 20 Uhr, im Gemeindezentrum-Foyer Ebersdorf, bis 22.9.2020.

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COVID-19 Lockerungsverordnung - Schülertransporte und Kindergartenkinder-Transporte, Sport, Ausstellungen, Bibliotheken

COVID-19 Lockerungsverordnung - Schülertransporte und Kindergartenkinder-Transporte, Sport, Ausstellungen, Bibliotheken

Die Verordnung zur Änderung der COVID-19 Lockerungsverordnung (207. Verordnung) wurde bereits kundgemacht und tritt am 15. Mai 2020 in Kraft. Mit dieser Verordnung treten weitere Lockerungen in Kraft.Besonders hervorheben ist die Lösungen und Klarstellung betreffend den Schüler- und Kindergartentransport und bei der Öffnung bestimmter Einrichtungen und der Sportstätten. 

Die wichtigsten Änderungen:

1.  Schülertransporte und Kindergartenkinder-Transporte (§ 4 Abs. 2):

Erfreulicherweise gelten auch für Schülertransporte, für Transporte von Personen mit besonderen Bedürfnissen und für Kindergartenkinder-Transporte jene Regelungen, die auch für Massenbeförderungsmittel gelten. Sollte daher  „auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich sein, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden“.
 

2.  Sport (§ 8):

Vorbehaltlich allfällig anderer Auslegungen des Gesundheits- oder Sportministeriums sollten mit der Neufassung des § 8 nunmehr alle Sportstätten im Freien betreten werden dürfen (Abstandsregelung beim Ausüben des Sports von 2 Metern gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und einer maximalen Gruppengröße von 10 Personen; Stand FAQs des Ministerium: 14.05.2020). 
 
Weiterhin generell verboten sind Betretungen von Sportstätten in geschlossenen Räumen (Sporthalle etc.). Einzig ausgenommen sind wiederum die Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG (20m²/Spitzensportler) sowie Betreuer, Trainer, Schiedsrichter und Medien.

3.  Sonstige Einrichtungen (§ 9):

Das Betretungsverbot für Besucher von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven(und Büchereien) wurde aufgehoben. Demnach ist der Besucherbereich samt deren Lesebereiche zugänglich, es gelten aber jene Regelungen, die im Kundenbereich gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 gelten (Ein-Meter-Abstand; Mund-Nasen-Schutz; 10m²/Kunde etc.). Wenn sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt jene Bestimmung für das Betreten öffentlicher Orte (Ein-Meter-Abstand).

Eine Lockerung gibt es bei bestimmten Freizeiteinrichtungen (Tierparks und Zoos). Dort gelten dieselben Regelungen wie für Museen, Ausstellungen etc.).

 

Anlagen

COVID-19-LV, BGBl II Nr. 17/2020

Änderung der COVID-19-LV, BGBl II Nr 207/2020

 

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Bild des Monats Mai 2020

Bild des Monats Mai 2020
Michael Kaufmann

präsentiert nach der Zeit der Isolation ein Werk, das vor 10 Jahren nach einem Besuch des Skulpturenparks Unterpremstätten entstanden ist. Es zeigt die Begegnung seines damals 5-jährigen Sohnes Paul mit einer Baumskulptur: Schön, Dich zu treffen! - „Nice to meet you“ - steht symbolhaft für das Unerwartete, überraschend Schöne oder schon lange Herbeigesehnte.... 

Entsprechend dieser Ungewissheit erscheint der Bildaufbau schemenhaft, lösen sich Formen in Farbelemente auf, zerfallen Farbflächen in Stücke, fallen Teile heraus und lassen weißen Flächen Raum... wie ein Traum, an den man sich nach dem Aufwachen nur stückhaft erinnert...

„Nice to meet you“

Acryl auf Leinwand
140 x 80 x 2 cm Keilrahmen
signiert: Kaufmann 2010
Privatbesitz
 
Kontakt/Auftragsarbeiten: 
Michael Kaufmann 
8225 Pöllau, Grazer Straße 184, Tel.: 0664 / 44 20 801, office@maiq.com  
 
Malwerkstatt/Kulturreferat
Gemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222

 

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Amtliche Mitteilung 4-2020

Amtliche Mitteilung 4-2020

Beiliegend als Download die AMTLICHEN NACHRICHTEN der Gemeinde Ebersdorf Nr. 4-2020 vom 7. Mai 2020

Inhalt:

  • Gemeindeamt Ebersdorf am 11.5.2020 wieder geöffne
  • Altstoffsammelzentrum Ebersdorf - ab Mai 2020 wieder gewohnte Öffnungszeiten
  • Öffentliche Bücherei ab 18. Mai 2020 wieder geöffnet
  • Spielplatz geöffnet / Sportplatz gesperrt
  • Mit der GemeindeApp für Ebersdorf immer aktuell informiert
  • WhatsApp Nachrichtendienst

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Gemeindeamt Ebersdorf ab 11. Mai 2020 wieder geöffnet

Gemeindeamt Ebersdorf ab 11. Mai 2020 wieder geöffnet

Das Gemeindeamt Ebersdorf ist ab Montag, 11. Mai 2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder geöffnet.

  • Montag:         08.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag:       08.00 bis 12.00 Uhr
  • Mittwoch:      08.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:   08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
  • Freitag:          08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr.    
Auf Basis der Vorgaben durch die Bundesregierung bitte, zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch aller anderen Bewohner/innen und aller Mitarbeiter/innen die folgenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen genau einzuhalten:
 

Hygienemaßnahmen 

  • Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bitte selbst mitbringen!
  • Das Büro (Gemeindeamt) nur einzeln betreten!
  • Abstand halten! Es ist eine dauerhafte Distanz von mindestens einem Meter zwischen Personen zu halten (gilt insbesondere auch im Foyer/Warteraum). 
  • Bitte eigenen Kugelschreiber mitbringen!
  • Benutzen Sie beim Eintritt den Handdesinfektionsspender im Foyer!
Die Gemeinde Ebersdorf verfügt über einen umfassenden Online-Service, durch den man sich informieren und auch Anträge, Anfragen und dgl. stellen kann.
 
Gemeindeamt Ebersdorf
Telefon:         03333/2341 
E-Mail:          gde@ebersdorf.gv.at 
Homepage:   www.ebersdorf.eu
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Altstoffsammelzentrum Ebersdorf - ab Mai 2020 gewohnte Öffnungszeiten

Altstoffsammelzentrum Ebersdorf - ab Mai 2020 gewohnte Öffnungszeiten

Standort: Wirtschaftshof Ebersdorf

8273 Ebersdorf 222
Tel: 03333/2341-5
Fax.: 03333/2341-4

Ansprechpartner:

Hörzer Alexander: 0664 / 424 35 65
 

ÖFFNUNGSZEITEN ab Mai 2020:

Ab Mai 2020 gelten für das Abfallsammelzentrum Ebersdorf wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten:

  • jeden Dienstag                         17.00 bis 19.00 Uhr
  • jeden 1. Freitag im Monat       14.00 bis 18.00 Uhr

Einschränkung der Anlieferung lt. Vorgaben des Landes Steiermark

  • Strikte Vortrennung schon zuhause
  • Keine Mithilfe beim Ausladen durch das ASZ-Personal

Betrieb des ASZ lt. Vorgaben des Landes Steiermark (Schutz der Mitarbeiter/innen und Besucher/innen)

  • Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz)und Handschuhpflichtfür Anlieferer (Masken bitte mitbringen)! Wenn Sie noch keine Maske besitzen können diese um € 1,-- vor dem Wirtschaftshof erworben werden.
  • Um die gesetzlich vorgegebenen Abstände einzuhalten,werden nur maximal 3 Autos bzw. Personen auf einmal ins ASZ-Gelände gelassen. 
  • Um lange Wartezeiten zu verhindern, ist daher eine telefonische Voranmeldung unbedingt erforderlich - 8.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 0664/4243565, Hörzer Alexander.
  • Während der Wartezeit im Auto bleiben, nicht aussteigen. Maximal 2 Personen im Auto.
  • Mindestabstände von 2 Meter gegenüber dem ASZ - Personal und Anlieferersind einzuhalten.

Besonders gefährdete und ältere Personen bitten wir NICHT ins ASZ zu kommen!!

 
Täglich von 6.00 - 20.00 Uhr können abgegeben werden (öffentlich zugänglicher Bereich):
Altglas, Altpapier, Kartonagen, Zeitungspapier, Verpackungen aus Metall
 
Nur während der Öffnugszeiten können abgegeben werden:
Gefährliche Abfälle (z.B. Chemikalien, Altöl, Leuchtstoffröhren, Batterien, Lacke, Altmedikament, etc.),
Sperrmüll, Bauschutt, Reifen, E-Geräte, Styropor, Windeln, Asphalt, Holzabfälle, Flachglas, etc.
 
TKV-Abfälle (Tierkörperverwertung):
Während der Öffnungszeiten des ASZ oder auf Anfrage. 
 

 

Abfallwirtschaft Steiermark

 

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Störender Lärm durch Rasenmähen, etc.

Störender Lärm durch Rasenmähen, etc.

Rasenmäher, Heckenscheren und dgl. mit Verbrennungsmotoren sollen in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden.

Dies gilt auch für Geräte, die elektrisch betrieben werden und bei deren Verwendung störender Lärm entsteht. (z.B.: Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.)

In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden sollen Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht um die Ausübung eines Gewerbes handelt.

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FF-Ebersdorf, Nachruf LM Andreas Hackl

FF-Ebersdorf, Nachruf LM Andreas Hackl
Die Freiwillige Feuerwehr Ebersdorf trauert um ihren Kameraden LM Andreas Hackl, der am 17. April 2020, im Alter von 54 Jahren, völlig unerwartet verstorben ist.
Andreas Hackl war seit dem Jahr 2000 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Ebersdorf. Er absolvierte diverse Kurse an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule, sowie zahlreiche Leistungsabzeichen in Bronze und Silber. Von 2007 bis 2011 übte er die Funktion des Gruppenkommandanten aus.
 
Für seine Verdienste um die Feuerwehr wurde er mit dem Ehrenzeichen für 25-jährige, eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens ausgezeichnet.
Wir werden unseren Andreas stets in guter Erinnerung behalten. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

Link zur Homepage FF-Ebersdorf

 

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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