Gemeindezeitung 3/2023
Die Gemeindezeitung 3/2023 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.
Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 3-2023
Die Gemeindezeitung 3/2023 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.
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Geboren am 1. Juni 1948 in Tatabanya bei Budapest.
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online beantragt werden.
Das Onlineformular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung. Personen ohne Internetzugang können sich an die Servicestelle der Gemeinde wenden.
Bitte beachten Sie:
Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des
Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme. Diese Fälle müssen gesondert bearbeitet werden. Für diese Fälle und für alle weiteren Fragen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss, wenden Sie sich bitte an 0800/800 262 oder heizkostenzuschuss@stmk.gv.at.
Richtlinie für die Gewährung des Wohn- und Heizkostenzuschusses des Bundes in der Steiermark
1. Zweck der Förderung
Durch diesen einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark
finanziell unterstützt werden.
2. Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig EUR 400,00 pro Haushalt (EUR 300,00 „Wohn- und Heizkostenzuschuss“ und EUR 100 „Weiterer Wohnkostenzuschuss“). Auf die Gewährung des
Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
3. Fördernehmer:innen
Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche
3.1. in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
3.2. in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
3.3. in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben;
3.4. den in Punkt 4. definierten Förderungsvoraussetzungen entsprechen.
4. Förderungsvoraussetzungen
4.1. Persönliche Voraussetzungen
Folgende persönliche Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen:
a. Volljährigkeit;
b. Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023.
Nicht antrags- bzw. förderungsfähig sind Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen, vollstationären Behinderteneinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gefängnisinsass:innen, Obdachlose, Personen in Gewaltschutzeinrichtungen sowie Bezieher:innen der Grundversorgung.
4.2. Einkommensvoraussetzungen
Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von EUR 30.734,00 nicht überschritten werden.
Das Nettoeinkommen für natürliche Personen ist das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG 1988 abzüglich der geschuldeten Einkommensteuer sowie der auf die Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 entfallenden Steuer. Ebenso zum Jahresnettoeinkommen sind
das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Weiterbildungsgeld, das Übergangsgeld nach Altersteilzeit, das Übergangsgeld, die Überbrückungshilfe, der Pensionsvorschuss, das Altersteilzeitgeld, das Bildungsteilzeitgeld, das Umschulungsgeld, die Teilpension (erweiterte Altersteilzeit), die Gründungsbeihilfe, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten, die Kombilohnbeihilfe, Fachkräftestipendium, die allgemeine Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld zu zählen.
5. Auszahlung und Abwicklung
5.1 Automatische Auszahlung
Fördernehmer:innen gemäß 3.1, 3.2 sowie 3.3 bekommen die Förderung automatisch überwiesen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich;
5.2 Antragstellung mittels Online-Formulars
Die Förderung an Fördernehmer:innen gemäß 3.4 erfolgt nach Antragstellung mittels dem Online- Formular des Landes Steiermark.
6. Rückzahlungsverpflichtung
Fallen die Förderungsvoraussetzungen weg, ist der Wohn- und Heizkostenzuschuss zurückzubezahlen.
Am 27.7.2023 fand der Spatenstich für den Neubau der Kinderkrippe Ebersdorf statt. Bgm. Dietmar Lang konnte zahlreiche Ehrengäste begrüßen:
Im Zuge seiner Eröffnungsrede erläuterte Bgm Lang:
Bereits seit 2020 wurden intensive Planungsarbeiten für die Errichtung einer Kinderkrippe in Ebersdorf durchgeführt. Durch Corona und die enorme Erhöhung der Baukosten musste der Baubeginn wiederholt verschoben werden.
Nunmehr hat der Gemeinderat Ebersdorf in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 die Baufreigabe für die Errichtung der Kinderkrippe beschlossen.
Errichtet wird eine eingruppige Kinderkrippe mit einer Nutzfläche von ca. 200 m2.
Es können bis zu 14 Kinder betreut werden.
Die Führung der Kinderkrippe wird einem Träger im Bereich Kinderbetreuung übergeben werden.
Das Projekt wird durch das Land Steiermark mittels Bedarfszuweisungen großzügig unterstützt.
Baubeginn August 2023
Baufertigstellung: Frühjahr 2024
Alle Bauaufträge konnten nach öffentlichen Ausschreibungen an heimische bzw. regionale Firmen vergeben werden.
Planung: KREINERarchitektur ZT GmbH, Gröbming
Bauaufsicht: TDC ZT GmbH Depisch, Fürstenfeld-Hartberg
Baumeister: Singer & Co Baugesellschaft mbH, Hartberg
Die Errichtung der Kinderkrippe ist der erste Bauabschnitt des „Generationenprojektes Ebersdorf“.
Auf dem Areal sind in weiterer Folge die Errichtung eines Tageszentrums für Seniorinnen und Senioren und der Neubau des Kindergarten Ebersdorf geplant.
Bgm. Lang bedankte sich bei Architekt Gerhard Kreiner und seinem Vorgänger Bgm. Gerald Maier für die Entwicklung des Projektes sowie dem Land Steiermark für die Zusage der finanziellen Unterstützung.
Er freut sich, dass mit der Kinderkrippe in Ebersdorf in Kürze eine weitere, wichtige Kinderbetreuungseinrichtung in Ebersdorf zur Verfügung stehen wird und damit die jungen Eltern unterstützt werden können.
Er hofft auf einen raschen und vor allem unfallfreien Bau des neuen Gebäudes.
vlnr: Bauleiter Ing. Stefan Müller, Prok. DI Philipp Haring TDC ZT Depisch, Bgm. Dietmar Lang, Architekt DI Gerhard Kreiner, Bgm.a.D. Gerald Maier
Am 21. und 22. Juli 2023 stand die Ökoregion Kaindorf mit der Ultra Rad Challenge, der größten Radsportveranstaltung in der Steiermark, wieder ganz im Zeichen des Radsports.
Auch dieses Jahr nahm ein Team der Gemeinde Ebersdorf an der Ultra Rad Challenge in Kaindorf teil. Nach anstrengenden 12 Stunden konnten sie sich im guten Mittelfeld positionieren. Da alle Teilnehmer des 6er Teams aus der Gemeinde Ebersdorf kommen, konnten sie die Ökoregionswertung wieder einmal für sich entscheiden.
Gestartet wurde als 6er Team in der 12 Stunden Wertung. Das Team fuhr 23 Runden, das sind 411,7 km.
vlnr.: Thomas Hauptmann, Johann Dorn, Gisela Tombeck, Franz Goger, Renate Höfler, Wolfgang Höfler
Die Sonderausgabe 2023 der Ebersdorfer Gemeindezeitung ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.
Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten Sonderausgabe 2023
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Ebersdorf!
Am 15. April 1990, im Alter von 28 Jahren, wurde ich zum 1. Mal zum Bürgermeister gewählt. Damals war ich der jüngste Bürgermeister der Steiermark. Sechsmal wurde ich seither wiedergewählt. Derzeit gibt es in der Steiermark nur mehr zwei Kollegen, die mehr Dienstjahre als Bürgermeister haben, als ich.
Heute ist mein letzter Arbeitstag als Bürgermeister!
Diese 33 Jahre in der kommunalpolitischen Funktion waren eine wunderschöne und zugleich auch eine sehr herausfordernde Zeit. Gemeinsam mit der Bevölkerung, der Gemeindevertretung und mit Unterstützung des Landes konnten viele Vorhaben und Projekte umsetzt und viele Ziele erreicht werden. Natürlich ist auch manches nicht so gelungen, wie erhofft.
Ich bitte um Unterstützung für meinen Nachfolger als Bürgermeister und den neuen Gemeindekassier, sowie die gesamte Gemeindevertretung. Am 1. Juli 2023 findet die Neuwahl des Bürgermeisters und Gemeindekassiers statt.
Als Leiter des Gemeindeamtes Ebersdorf werde ich noch bis zur Übergabe an eine neue Amtsleitung tätig bleiben.
Ein herzliches und aufrichtiges DANKE an alle Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere auch an alle Gemeindevorstandsmitglieder, alle GemeinderätInnen und MitarbeiterInnen, die mir in diesen vielen Jahren immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden sind und für die große Hilfe und Unterstützung, die ich in dieser Zeit erfahren durfte!
Ich wünsche Ihnen viel Glück, Gesundheit und Gottes Segen für die Zukunft.
Liebe Grüße
Gerald Maier
Die Gemeindezeitung 2/2023 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.
Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 2-2023
Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at
Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr
Bürgermeister: gegen Voranmeldung