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Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsgesetz

Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsgesetz

Das Land Steiermark hat ein Gesetz beschlossen, wonach die Gemeinden ermächtigt werden, eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe einzuheben. 

 

Damit sollen die Infrastrukturkosten der Gemeinde auch von den Eigentümern von leerstehenden oder mit Nebenwohnsitz bewohnten Wohnungen und Häusern abgegolten werden. Hinsichtlich der Zweitwohnsitzabgabe ist bei der Festlegung des Abgabensatzes in der Verordnung auf den (durchschnittlichen) Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde und auf die finanziellen Belastungen der Gemeinde durch Zweitwohnsitze Bedacht zu nehmen; hinsichtlich der Wohnungsleerstandsabgabe ist nur der (durchschnittliche) Verkehrswert als Parameter für den Abgabensatz heranzuziehen. 

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Bargeldlos bezahlen - ab sofort auch im Gemeindeamt Ebersdorf

Bargeldlos bezahlen - ab sofort auch im Gemeindeamt Ebersdorf
Seit Anfang März gibt es im Gemeindeamt Ebersdorf ein Kartenterminal.
Ab sofort ist es auch möglich, Zahlungen im Gemeindeamt Ebersdorf mit Bankomat- oder Kreditkarte vorzunehmen. 

Bargeldlos bezahlen wird immer häufiger genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Das ist ein weiterer Service, welcher den BewohnerInnen der Gemeinde Ebersdorf angeboten wird. 

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Übernahmestelle für Grün- und Strauchschnitt der Gemeinde Ebersdorf

Übernahmestelle Grün- und Strauchschnitt Ebersdorf
Seit 1. März 2023 ist die Übernahmestelle für Grün- und Strauchschnitt der Gemeinde Ebersdorf in Betrieb. 
 
Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr. 
 Außerhalb der Betriebszeiten sind Anlieferungen nicht erlaubt!
 
Die Anlage befindet sich im Ortsteil Ebersdorfberg (Buchgraben) direkt an der Gemeindestraße (zwischen den Häusern Schwarz und Rath - siehe Plan). 
 
Die Entsorgung ist nur für Haushalte der Gemeinde Ebersdorf erlaubt! 
  • Übernahme nur in Haushaltsmengen.
  • Keine Heckenrodungen.
  • Keine Gewerbemengen. 
Die gesamte Anlage ist videoüberwacht (Live-Übertragung und Cloudspeicherung)! 
 
Auskünfte und Rückfragen: 
  • Wirtschaftshof: 0664/203 27 05
  • Gemeindeamt:  03333/2341 

 

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Sportverein Ebersdorf spendet € 326,-- dem Sozialfonds Ebersdorf

vlnr  GR Bernhard Lechner, Bgm Gerald Maier

Nach zwei Jahren Pause organisierte die Sektion Run & Bike des Sportverein Ebersdorf, am 31.12.2022 wiederum einen Silvesterlauf in Ebersdorf. Über 300 TeilnehmerInnen nahmen als Läufer, Walker oder Spaziergänger an diesem Event teil. 

Vom Nenngeld kam jeweils € 1,-- pro TeilnehmerIn dem Sozialfonds Ebersdorf zugute.

Der Obmann des Sportvereines Ebersdorf, Gemeinderat Bernhard Lechner übergab Bgm Gerald Maier die Spende. Maier bedankte sich sehr herzlich für die großzügige Unterstützung. 

Der Sozialfonds Ebersdorf wird von der Gemeinde verwaltet. Er hilft rasch und unbürokratisch GemeindebürgerInnen, die aufgrund außergewöhnlicher, oft tragischer Ereignisse, finanzielle Hilfe benötigen. 

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Breitbandausbau Ebersdorf-Nörning-Wagenbach, Baubeginn 27. Feber 2023

Breitbandausbau Ebersdorf-Nörning-Wagenbach, Baubeginn 27. Feber 2023

Die Fa. öFIBER hat mitgeteilt, dass nunmehr auch die gesamten Katastralgemeinden Nörning und Wagenbach ausgebaut werden können. Dies ist durch eine Förderzusage des Bundes möglich.

Nur wenige, sehr dezentrale Häuser können nicht angeschlossen werden. 
 
Die Gemeinde Ebersdorf hat im Jahr 2022 mit der Fa. öFIBER eine Vereinbarung über den Breitbandausbau abgeschlossen. Vorerst konnten nur die Gebiet Ebersdorf, Ebersdorfberg und Teile von Nörning ins Ausbaugebiet aufgenommen werden. Jetzt kann das gesamte Gemeindegebiet durch die Fa. öFIBER ausgebaut werden. 
Die A1 hatte kein Interesse am Ausbau unserer Gemeinde. 
 
Anschlussgebühr € 199,-- für die neuen Bereiche in Wagenbach und Nörning (bis 28. Feber 2023, wie bereits im 1. Bauabschnitt)
Anmeldungen über die Homepage https://oegig.at/gemeinde/ebersdorf/ oder im Gemeindeamt Ebersdorf
 
Bereits am 27. Feber 2023 wird mit den ersten Ausbauarbeiten begonnen.
Die Firma Layjet aus Ebersdorf wird auf vorerst ca. 7 km mit einer Fräse die entsprechenden Hauptleitungen (Rohrverbünde) verlegen. Insgesamt werden mit der Fräse ca. 16 km Rohrleitungen verlegt werden. Die restlichen Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen werden in offener Bauweise (Bagger) verlegt.
Anfänglich werden nur Hauptleitungen gefräst/gegraben. Die Hausanschlussleitungen werden in einem zweiten Arbeitsgang verlegt.
Es ist vorgesehen, dass im 3. / 4. Quartal 2023 die ersten Hausanschlüsse in Betrieb genommen werden können. 
 
Auskünfte und Rückfragen: 
Telefon: 0800 202 700 
Homepage: www.oegig.at
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Ab 28. Februar findet wieder jeden 4. Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr ein Zwergerl–Treffen im Gemeindezentrum Ebersdorf statt.

Ab 28. Februar findet wieder jeden 4. Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr ein Zwergerl–Treffen im Gemeindezentrum Ebersdorf statt.

Ab 28. Februar findet wieder jeden 4. Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr ein Zwergerl–Treffen im Gemeindezentrum Ebersdorf statt. 

 

Diese Treffen sind für Mütter und Väter mit ihren Babys und Kleinkindern gedacht und bieten in entspannter Atmosphäre die Möglichkeit neue Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen.
Im Vordergrund steht das gemütliche Beisammensein bei freiem Spiel der Kinder. Es geht vor allem um das Kennenlernen anderer Eltern, den Erfahrungsaustausch der neuen, oft völlig veränderten Lebenssituation mit einem Baby/Kleinkind und um Informationen im alltäglichen Umgang mit den Kindern.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung ist keine erforderlich. Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: 
Jacqueline Mohl  0676/90 61 567

Wir freuen uns auf dein Kommen.
Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Mohl 
Bgm. Gerald Maier

 

 

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Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel ab 10. Jänner 2023

Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel ab 10. Jänner 2023

Ab 10.01.2023 muss in „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.

Wie bereits vergangene Woche angekündigt, muss ab heute in Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html  zur Verfügung.

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde registriert sein muss.

Link zur Homepage der AGES

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KulturABO Ebersdorf 2023

KulturABO Ebersdorf 2023
Liebes Publikum!
Das Ebersdorfer KulturABO 2023 ist da!  Kommen und staunen Sie! 
Gönnen Sie sich und Ihren Lieben um nur € 71,-- vier Veranstaltungen mit Preis- und Servicevorteilen und sichern Sie sich schon jetzt vergnügliche Stunden im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf. 
 

LINK zu: Folder ABO Ebersdorf 2023

 
IHRE PERSÖNLICHEN ABO-VORTEILE:
✿ Reservierte Plätze
✿ Ein Getränk gratis - 
bei jeder Veranstaltung
✿ Noch ein Vorteil: Ihre ABOkarte ist auf 
andere Personen übertragbar!!
 
IHR PREISVORTEIL 
gegenüber dem Einzelkartenkauf im Vorverkauf: 

✿ Sparen Sie 10 % mit der SingleABOkarte!

✿ Sparen Sie 15 % mit der PartnerABOkarte!
✿ Sparen Sie 40 % mit der JugendABOkarte!
 
Single ABO (ein Erwachsener)      €  71,-
PartnerABO (zwei Erwachsene)    € 134,-
JugendABOkarte (11-18 Jahre)     € 48,--
 
Sie erhalten Ihre ABOkarten im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf gegen Barzahlung oder Überweisung auf das Konto IBAN: AT55 3840 3000 0701 6553 bei der RAIBA Region Hartberg. Wir schicken Ihnen das ABO auch gerne per Post zu. 
 

ABO-Bestell-Hotline: 03333/2341 oder 0664/1303086 

Bgm. Gerald Maier
und das Team des Kulturreferats

 

Folder ABO Ebersdorf 2023

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Gemeindezeitung 4/2022

Gemeindezeitung 4/2022

Die Gemeindezeitung 4/2022 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.

Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 4-2022

 

 

Inhalt

2  Vorwort des Bürgermeisters, Impressum
3  Straßenbau, Druckkostenbeitrag
4-5  SG Rottenmanner, Meldepflicht Hunde/Hundeabgabe
6  Arbeiten Gemeindestraße, Biomüllabfuhr
7  Vogelgrippe, Familienwandertag
8-9 Theatergruppe Ebersdorf, Naturgarten-Tipp
10-11  Saprtage 2022, WKO Hartberg Fürstenfeld
12  Benefizkonzert
12-13  Biogarten Vortrag 2023, Kabarett E. M. Marold
13-14  Elternbildungspass, Schitag, KulturABO 2023
15  Kinderfasching, Veranstaltungskalender
16-17  Kindergarten, Volksschule Ebersdorf
18-21  Feuerwehr, Elternverein, Trachtenkapelle Ebersdorf
22-23  Gemeindeturnier-Stockschützen, ESV Wagenbach
24-25  ÖKB, Silvesterlauf
26-28  Gratulationen, Todesfälle, Storchen-News, Hochzeit

 

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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