Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsgesetz
Das Land Steiermark hat ein Gesetz beschlossen, wonach die Gemeinden ermächtigt werden, eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe einzuheben.
Damit sollen die Infrastrukturkosten der Gemeinde auch von den Eigentümern von leerstehenden oder mit Nebenwohnsitz bewohnten Wohnungen und Häusern abgegolten werden. Hinsichtlich der Zweitwohnsitzabgabe ist bei der Festlegung des Abgabensatzes in der Verordnung auf den (durchschnittlichen) Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde und auf die finanziellen Belastungen der Gemeinde durch Zweitwohnsitze Bedacht zu nehmen; hinsichtlich der Wohnungsleerstandsabgabe ist nur der (durchschnittliche) Verkehrswert als Parameter für den Abgabensatz heranzuziehen.