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SeniorInnenurlaubsaktion 2023

SeniorInnenurlaubsaktion 2023

In diesem Jahr wird wieder wie in den vergangenen Jahren die Seniorenurlaubsaktion durchgeführt.
Für die Seniorenurlaubsaktion 2023 wurde vom Land Steiermak folgender Turnus zur Verfügung gestellt:

1. Turnus: 18. April - 25. April 2023, Gasthof „Alte Post“
8541 Schwanberg, Hauptplatz 20.

An dieser Aktion können Männer und Frauen teilnehmen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, und deren Gesamteinkommen den monatlichen Betrag
von € 1.371,-- für eine Einzelperson
und € 2.057,-- für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, nicht übersteigt
.

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter (13. und 14. Gehalt) bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.
 
Als anrechenbares Einkommen gilt:
1) Einkünfte aus einer oderer mehreren Pen-sionen oder Renten inkl. Ausgleichszulage,
2) Unterhalt
3) Leistungen aus der Sozialhilfe oder bedarfsorientierte Mindestsicherung
4) Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss
5) Pacht- oder Mieteinnahmen
6) sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben)
7) für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für eingeringeres vorgelegt wird.
 
Als Einkommen gelten insbesondere nicht:
1) Pflegegeld
2) Diätzuschüsse
3) Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
4) Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark
5) Wohnunterstüztung
 
Die Gemeinde Ebersdorf ersucht alle Seniorin-nen und Senioren die an der Aktion teilnehmen wollen, sich bis spätestens Montag, 27. März 2023, im Gemeindeamt Ebersdorf anzumelden. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt Ebersdorf auf. Bitte Einkommensnachweise mitbringen. Die An- und Abreise wird von der Bezirkshauptmannschaft organisiert und erfolgt ausschließlich mit dem Bus. Für die Anreise zur Einstiegsstelle oder zu den auf der Strecke liegenden Zustiegsstellen hat der/die Urlaubsteilnehmer/in selbst zu sorgen.
Die Auswahl der Teilnehmer bleibt dem Sozialhilfeverband Hartberg überlassen. Die SeniorInnenaktion, ist wie in den Vorjahren, für die Teilnehmer KOSTENLOS. Vorraussetzung für die Teilnahme von Selbstzahlern ist, dass noch Freie Plätze hinsichtlich der Unterkunft bzw. der Beförderung vorhanden sind.
 
 
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Schiclub Ebersdorfer - Spendenübergabe an den Sozialfond

Schiclub Ebersdorfer - Spendenübergabe an den Sozialfond

Der Schiclub Ebersdorf übergab am 16. März 2023 an den Sozialfond Ebersdorf einen Spendenscheck in der Höhe von € 300,-.

Am Faschingsdienstag lud der Schiclub Ebersdorf am Parkplatz des Nah&Frisch zu einem lustigen Nachmittag ein. Viele Gäste kamen, tanzten und stärkten sich bei regionalen Köstlichkeiten.Die Mitglieder des Schiclubs unterstützen mit einer Spende von € 300,- den Sozialfond Ebersdorf und bedanken sich bei  allen BesucherInnen für den gelungenen Nachmittag.

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Brauchtumsfeuer: Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig

Brauchtumsfeuer: Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig

Keine Neuregelung für Osterfeuer 2023.

Pressemitteilung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Im Jänner diesen Jahres wurde eine Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung in den Begutachtungsprozess gebracht. Dieser ist nun abgeschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Die bisher gültige Verordnung, die Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche regelt, bleibt damit bis auf weiteres (und somit auch für Ostern 2023) aufrecht.

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Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsgesetz

Das Land Steiermark hat ein Gesetz beschlossen, wonach die Gemeinden ermächtigt werden, eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe einzuheben. 

 

Damit sollen die Infrastrukturkosten der Gemeinde auch von den Eigentümern von leerstehenden oder mit Nebenwohnsitz bewohnten Wohnungen und Häusern abgegolten werden. Hinsichtlich der Zweitwohnsitzabgabe ist bei der Festlegung des Abgabensatzes in der Verordnung auf den (durchschnittlichen) Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde und auf die finanziellen Belastungen der Gemeinde durch Zweitwohnsitze Bedacht zu nehmen; hinsichtlich der Wohnungsleerstandsabgabe ist nur der (durchschnittliche) Verkehrswert als Parameter für den Abgabensatz heranzuziehen. 

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Bargeldlos bezahlen - ab sofort auch im Gemeindeamt Ebersdorf

Bargeldlos bezahlen - ab sofort auch im Gemeindeamt Ebersdorf
Seit Anfang März gibt es im Gemeindeamt Ebersdorf ein Kartenterminal.
Ab sofort ist es auch möglich, Zahlungen im Gemeindeamt Ebersdorf mit Bankomat- oder Kreditkarte vorzunehmen. 

Bargeldlos bezahlen wird immer häufiger genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Das ist ein weiterer Service, welcher den BewohnerInnen der Gemeinde Ebersdorf angeboten wird. 

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Am 1. März 2023 geht die Übernahmestelle für Grün- und Strauchschnitt der Gemeinde Ebersdorf in Betrieb

Übernahmestelle Grün- und Strauchschnitt Ebersdorf
Am 1. März 2023 geht die Übernahmestelle für Grün- und Strauchschnitt der Gemeinde Ebersdorf in Betrieb. 
 
Betriebszeiten: Täglich von 7 bis 20 Uhr. 
 Außerhalb der Betriebszeiten sind Anlieferungen nicht erlaubt!
 
Die Anlage befindet sich im Ortsteil Ebersdorfberg (Buchgraben) direkt an der Gemeindestraße (zwischen den Häusern Schwarz und Rath - siehe Plan). 
 
Die Entsorgung ist nur für Haushalte der Gemeinde Ebersdorf erlaubt! 
  • Übernahme nur in Haushaltsmengen.
  • Keine Heckenrodungen.
  • Keine Gewerbemengen. 
Die gesamte Anlage ist videoüberwacht (Live-Übertragung und Cloudspeicherung)! 
 
Auskünfte und Rückfragen: 
  • Wirtschaftshof: 0664/203 27 05
  • Gemeindeamt:  03333/2341 

 

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Sportverein Ebersdorf spendet € 326,-- dem Sozialfonds Ebersdorf

vlnr  GR Bernhard Lechner, Bgm Gerald Maier

Nach zwei Jahren Pause organisierte die Sektion Run & Bike des Sportverein Ebersdorf, am 31.12.2022 wiederum einen Silvesterlauf in Ebersdorf. Über 300 TeilnehmerInnen nahmen als Läufer, Walker oder Spaziergänger an diesem Event teil. 

Vom Nenngeld kam jeweils € 1,-- pro TeilnehmerIn dem Sozialfonds Ebersdorf zugute.

Der Obmann des Sportvereines Ebersdorf, Gemeinderat Bernhard Lechner übergab Bgm Gerald Maier die Spende. Maier bedankte sich sehr herzlich für die großzügige Unterstützung. 

Der Sozialfonds Ebersdorf wird von der Gemeinde verwaltet. Er hilft rasch und unbürokratisch GemeindebürgerInnen, die aufgrund außergewöhnlicher, oft tragischer Ereignisse, finanzielle Hilfe benötigen. 

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Breitbandausbau Ebersdorf-Nörning-Wagenbach, Baubeginn 27. Feber 2023

Breitbandausbau Ebersdorf-Nörning-Wagenbach, Baubeginn 27. Feber 2023

Die Fa. öFIBER hat mitgeteilt, dass nunmehr auch die gesamten Katastralgemeinden Nörning und Wagenbach ausgebaut werden können. Dies ist durch eine Förderzusage des Bundes möglich.

Nur wenige, sehr dezentrale Häuser können nicht angeschlossen werden. 
 
Die Gemeinde Ebersdorf hat im Jahr 2022 mit der Fa. öFIBER eine Vereinbarung über den Breitbandausbau abgeschlossen. Vorerst konnten nur die Gebiet Ebersdorf, Ebersdorfberg und Teile von Nörning ins Ausbaugebiet aufgenommen werden. Jetzt kann das gesamte Gemeindegebiet durch die Fa. öFIBER ausgebaut werden. 
Die A1 hatte kein Interesse am Ausbau unserer Gemeinde. 
 
Anschlussgebühr € 199,-- für die neuen Bereiche in Wagenbach und Nörning (bis 28. Feber 2023, wie bereits im 1. Bauabschnitt)
Anmeldungen über die Homepage https://oegig.at/gemeinde/ebersdorf/ oder im Gemeindeamt Ebersdorf
 
Bereits am 27. Feber 2023 wird mit den ersten Ausbauarbeiten begonnen.
Die Firma Layjet aus Ebersdorf wird auf vorerst ca. 7 km mit einer Fräse die entsprechenden Hauptleitungen (Rohrverbünde) verlegen. Insgesamt werden mit der Fräse ca. 16 km Rohrleitungen verlegt werden. Die restlichen Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen werden in offener Bauweise (Bagger) verlegt.
Anfänglich werden nur Hauptleitungen gefräst/gegraben. Die Hausanschlussleitungen werden in einem zweiten Arbeitsgang verlegt.
Es ist vorgesehen, dass im 3. / 4. Quartal 2023 die ersten Hausanschlüsse in Betrieb genommen werden können. 
 
Auskünfte und Rückfragen: 
Telefon: 0800 202 700 
Homepage: www.oegig.at
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Ab 28. Februar findet wieder jeden 4. Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr ein Zwergerl–Treffen im Gemeindezentrum Ebersdorf statt.

Ab 28. Februar findet wieder jeden 4. Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr ein Zwergerl–Treffen im Gemeindezentrum Ebersdorf statt.

Ab 28. Februar findet wieder jeden 4. Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr ein Zwergerl–Treffen im Gemeindezentrum Ebersdorf statt. 

 

Diese Treffen sind für Mütter und Väter mit ihren Babys und Kleinkindern gedacht und bieten in entspannter Atmosphäre die Möglichkeit neue Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen.
Im Vordergrund steht das gemütliche Beisammensein bei freiem Spiel der Kinder. Es geht vor allem um das Kennenlernen anderer Eltern, den Erfahrungsaustausch der neuen, oft völlig veränderten Lebenssituation mit einem Baby/Kleinkind und um Informationen im alltäglichen Umgang mit den Kindern.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung ist keine erforderlich. Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: 
Jacqueline Mohl  0676/90 61 567

Wir freuen uns auf dein Kommen.
Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Mohl 
Bgm. Gerald Maier

 

 

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Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel ab 10. Jänner 2023

Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel ab 10. Jänner 2023

Ab 10.01.2023 muss in „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.

Wie bereits vergangene Woche angekündigt, muss ab heute in Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html  zur Verfügung.

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde registriert sein muss.

Link zur Homepage der AGES

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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