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1. Quartalsvorschreibung 2026

30. Januar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Gemeindeamt Ebersdorf möchte sich für die Verwirrung und Unannehmlichkeiten entschuldigen, welche durch die erste Quartalsvorschreibung 2026 verursacht wurden. 

Mit Bescheid über die Abfallgebühren vom 24.01.2026 wurde die Gebühr für den Restmüllbehälter 120 l iHv netto EUR 90,03 statt richtig EUR 9,03 vorgeschrieben. Dabei handelte es sich um einen Schreibfehler, der von Amts wegen zu berichtigen war. Deshalb wurde Ihnen eine zweite, richtige Vorschreibung für das 1. Quartal 2026 übermittelt, welche die erste Vorschreibung ersetzt. Nur die zweite Vorschreibung ist zur Einzahlung zu bringen. Sollten Sie beide Vorschreibungen bezahlt haben, wird die Rückzahlung umgehend durchgeführt. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Bgm. Dietmar Lang

 


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