Winterdienst für die Gehsteige – Ankauf eines kleinen Traktors
Die Gemeinde hat heuer im Herbst einen zusätzlichen, kleinen Traktor angekauft, um den Winterdienst bei den Gehsteigen im Dorf durchführen zu können.
Bereits seit Jahren wurde von den Grundnachbarn der Gehsteige im Ortsbereich Ebersdorf der Wunsch geäußert, dass auch bei uns - wie in vielen anderen Gemeinden - der Winterdienst maschinell von der Gemeinde durchgeführt wird. Bisher war ein maschinelles Räumen der Gehsteige nicht möglich, da sie teilweise zu schmal waren, um mit einem kleinen Traktor befahren werden zu können.
Im Zuge der Sanierung der Landesstraße wurden nunmehr die Gehsteige auf eine durchgehende Mindestbreite von circa 1,50 m erweitert. Dadurch kann der Winterdienst maschinell bewerkstelligt werden. Mit dem angekauften Gerät, wird der Streudienst und auch die Schneeräumung gleichzeitig durchgeführt werden.
Die Gemeinde bietet damit eine Unterstützung beim Wintertdienst für die Gehsteig-Anrainer an. Die Gemeinde wird bemüht sein – soweit arbeitstechnisch möglich - während der Zeit von 6 bis 22 Uhr die Gehsteige von Schnee zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Die Pfichten der Anrainer gem ß § 93 (siehe unten) werden damit nicht außer Kraft gesetzt. Die Letztverantwortung bleibt weiterhin bei den Eigentümern der Liegenschaften.
93 StVO 1960 Pfichten der Anrainer (Auszug)
(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem ö entlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge be ndlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunrei- nigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.