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Zugang zu Mitteln aus dem Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich

Zugang zu Mitteln aus dem Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich

Information für Betroffene der Extremwetterereignisse in Österreich

Zugang zu Mitteln aus dem Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich

Der Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich - .berbrückungshilfe unterstützt Personen, die von den Extremwetterereignissen in ganz Österreich betroffen sind und deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) in Folge dessen zerstört oder beschädigt worden ist. Nach Extremwetterereignissen, bei denen an mehreren Orten Österreichs eine große Anzahl an Betroffenen Schäden an ihrem Wohnraum in außergewöhnlichem Ausmaß hat, starten die in ÖHÖ zusammengefassten Hilfsorganisationen im Einvernehmen eine Hilfsaktion bei der dann Anträge eingereicht werden können. Diese Möglichkeit wird auf helfen.orf.at kommuniziert. Die Initiative Österreich hilft Österreich setzt sich aus erfahrenen Hilfsorganisationen und dem ORF zusammen und bearbeitet und erledigt objektiv und unabhängig Anträge der Betroffenen um Unterstützung

 

Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich - Überbrückungshilfe

Ziel des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe
Der Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich .berbrückungshilfe dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dazu zählt der Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte. Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) kann nur ein Antrag gestellt werden.

Wie erhalte ich die .berbrückungshilfe aus dem Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich?
Formulare für die .berbrückungshilfe erhalten Sie online (https://helfen.orf.at). Alternativ wenden Sie sich bitte an einen Stützpunkt der unten stehend genannten Hilfsorganisationen, um den Antrag gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.

Wie wird geholfen?
Die .berbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich (Maximalbetrag 2.100,- Euro) erfolgt per Überweisung nach Prüfung des Antrags durch die Hilfsorganisation. Die Auszahlung erfolgt im Auftrag von ÖHÖ durch die Caritas der Erzdiözese Wien. In dem Zusammenhang werden die Anträge zentral erfasst und geprüft, um Doppelförderungen zu vermeiden.

Was wird von der .berbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich nicht unterstützt:
Zweitwohnsitze, betriebliche Einrichtungen

Unterstützende Organisationen/Einrichtungen
• Caritas
• Diakonie
• Hilfswerk
• Österreichisches Rotes Kreuz
• Volkshilfe

Ablauf der Hilfe
1 Formular „Ansuchen um .berbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich “ ausfüllen und unterschreiben
2 Zu einer der oben genannten Hilfsorganisationen gehen > mit Bericht der Schadenskommission oder mit Photos als Nachweis
3 Hilfsorganisation bestätigt und füllt mit Ihnen den Antrag vollständig aus
4 Hilfsorganisation übermittelt an die Caritas der ED Wien, die für ÖHÖ die Überweisung an Sie übernimmt
5 Das Geld wird binnen weniger Tage angewiesen

Version 1 (10.06.2024)

 

Leitfaden_Überbrückungshilfe_Akuthilfefonds_ÖHÖ_2024

Information zur Auszahlung der Überbrückungshilfe Akuthilfefonds ÖHÖ 

Ansuchen um Überbrückungshilfe Akuthilfefonds ÖHÖ 2024 V1

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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