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Urlaubsaktion für SeniorInnen 2024

Urlaubsaktion für SeniorInnen 2024
Landhotel Schwaiger (c) Landhotel Schwaiger
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Urlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle der älteren Menschen, die aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse, sonst keine Möglichkeit hätten einen Urlaub zu verbringen.

 

Turnus

Die Dauer des Urlaubsaufenthalt beträgt sieben Nächte. Es stehen insgesamt 34 Plätze für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zur Verfügung.

Dienstag, 14.05.2024 bis Dienstag, 21.05.2024 

„Landhotel Schwaiger" in 8171 St. Kathrein am Offenegg, Dorf 5

 

Antragsberechtigung

  • die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31.12. des laufenden Jahres, 
  • das Gesamtnettoeinkommen darf die Einkommensgrenzen (siehe unten) nicht übersteigen
  • das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2)
  • bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit ist die Betreuung durch eine andere pflegende Person zu gewährleisten (Pflegestufen 3 oder höchstens 4). 
  • Die Auswahl der teilnehmenden Personen erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld

 

Einkommensgrenzen

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung der Urlaubsaktion für Senior*innen gelten folgende Richtwerte (Nettoeinkommen im Monat): 

  • für alleinlebende Personen € 1.504,00 
  • für Ehepaare o. Lebensgemeinschaften € 2.257,00

 

Alle InteressentInnen bitte bis längstens 22. April 2024 persönlich im Gemeindeamt Ebersdorf anzumelden.

Bitte den letztgültigen Pensionsbescheid, etwaige Pacht- bzw. Mietverträge und Nachweise sonstiger Einkommen mitbringen.

 

Weitere Informationen siehe beiliegender Link unten: SeniorInnenurlaubsaktion 2024“

 

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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