Angehörigenbonus für pflegende Angehörige
Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus.
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung) für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich € 125,--. Vom Angehörigenbonus wird kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Er ist steuerfrei, unpfändbar und wird zB nicht auf die Ausgleichszulage, auf Hinterbliebenenleistungen oder die Mindestsicherung angerechnet. Er wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt und gebührt pro zu pflegender Person nur einmal. Auch wenn Sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen, können Sie den Bonus nur einmal erhalten.
Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier: Antragsformular. Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier: Informationen zum Angehörigenbonus