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Revision Flächenwidmungsplan 5.0 (FWP) und Örtliches Entwicklungskonzept 5.0 (ÖEK)
Kundmachung
über die Möglichkeit, Planungsinteressen bekannt zu geben:
- Revision 5.0 des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK)
- sowie des Flächenwidmungsplanes 5.0 (FWP)
Gemäß § 42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 i. d. g. F. LGBl. 15/2022 hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes einzubringen.
Jedes Gemeindemitglied, sowie jede physische und juridische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen, sowie Planungsanregungen in der Zeit
von 30.5.2022 bis 25.7.2022
dem Gemeindeamt schriftlich bekannt zugeben.
Beziehen sich diese Anregungen auf Änderungen des Flächenwidmungsplanes („Umwidmung“), so haben die Planungsbekanntgaben folgendes zu enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer des Widmungswerbers
- Grundstücksnummer und Katastralgemeinde des umzuwidmenden Grundstückes - Verwendungszweck der beantragten Widmung
- Auszug aus der Katastermappe (Kopie) mit Kennzeichnung der gewünschten Ausweisung.
Für die Gemeinde Ebersdorf
Gerald Maier Bürgermeister
Weitere Information: Amtliche Nachrichten Gemeinde Ebersdorf 5/2022