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Behördeninformation Überschallflugbetrieb Eurofighter

Behördeninformation Überschallflugbetrieb Eurofighter
(c) Bundesheer Österreich

In Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages, zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung trainieren die Eurofighter-Piloten des Bundesheeres von 25. Mai bis 02. Juni 2021 Abfangmanöver im Überschallbereich. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr vorgesehen.

Das Training ist unverzichtbar für eine funktionierende österreichische Luftraumüberwachung. Es dient dazu, den sicheren Flugbetrieb bei allen Einsatzfällen zu gewährleisten. Die enge und zeitkritische Koordinierung zwischen Militärpiloten, Radarleitoffizieren und der militärischen sowie zivilen Flugsicherung sind wesentlicher Zweck des Trainings. Weiters trainieren die Piloten unter realen körperlichen Belastungen, welche im Simulator nicht dargestellt werden können.
Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.

Zur Reduzierung der bodennahen Schallausbreitung werden seitens des Bundesheeres folgende Maßnahmen getroffen:

  • Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
  • Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
  • Im Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr sowie am Wochenende erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
  • Am Freitag den 24.05.21 und am 03.06.21, sind keine Trainigsflüge vorgesehen.
  • Die Flüge werden über 12.500 Meter Höhe absolviert, um einen auftretenden Überschallknall am Boden zu minimieren.

Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die wahrnehmbare Intensität des Überschallknalles ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.

Das Österreichische Bundesheer nimmt darauf Rücksicht, die Belastungen für Menschen und Tiere so gering wie möglich zu halten und Sachschäden an Objekten und Gebäuden möglichst hintanzuhalten.
Sollte es dennoch zu unvermeidbaren Schäden kommen (Tiere, Objekte, Gebäude), so können diese durch die geschädigten Personen an die dafür zuständige Stelle beim Militärkommando Steiermark telefonisch formlos gemeldet werden.

Alle Schadensmeldungen werden dokumentiert, über Art und Umfang der Schadensabgeltung entscheidet die Finanzprokuratur der Republik Österreich.
Die Schadensmeldung kann täglich von 0800 Uhr bis 1600 Uhr an die mobile Telefonnummer: 0664-622 3304 erfolgen.

An Sie als Behördenleiterinnen und Behördenleiter sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ergeht seitens des Militärkommandos Steiermark die höfliche Bitte, einerseits die gegenständliche Behördeninformation an alle Bedarfsträger in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu verteilen und andererseits die Information an den Amtstafeln auszuhängen bzw. in Ihrem online-Informationsservice zu veröffentlichen.

Mit respektvollen Grüßen

Oberst Christian Fiedler

Presseoffizier beim Militärkommando Steiermark
und Schadensaufnahmeoffizier für militärische Luftfahrtangelegenheiten

Rückfragehinweis:

Oberst Christian Fiedler
Presseoffizier des Militärkommandos Steiermark
christian.fiedler.7@bmlvs.gv.at
Mobil: 0043 664 622 3304

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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