Feuerwerke - SARS-CoV-2 Maßnahmen
Aufgrund vieler Nachfragen betreffend die Zulässigkeit von Feuerwerken zum Jahreswechsel hat der Gemeindebund Steiermark die geltende Rechtslage wie folgt zusammenfassen:
- Seit dem 26. Dezember 2020 gelten wieder die bereits bekannten strengen Ausgangsregeln im harten Lockdown.
- Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs zur Teilnahme an Silvester-Feuerwerken ist daher nicht möglich.
- Gemäß § 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten.
- Außerhalb des Ortsgebietes gibt es keine Regelungen.
- Von Seiten der Bundesregierung wurde bereits appelliert, zum Jahreswechsel auf Feuerwerke zu verzichten!
- Im Anhang übermitteln wir die aktuelle übersichtliche Darstellung des BMI betreffend die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Link zur Information des BMI:
PYROTECHNIK - RECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND SICHERHEITSHINWEISE