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Feuerwerke - SARS-CoV-2 Maßnahmen

Feuerwerke - SARS-CoV-2 Maßnahmen

Aufgrund vieler Nachfragen betreffend die Zulässigkeit von Feuerwerken zum Jahreswechsel hat der Gemeindebund Steiermark die geltende Rechtslage wie folgt zusammenfassen:

  • Seit dem 26. Dezember 2020 gelten wieder die bereits bekannten strengen Ausgangsregeln im harten Lockdown.
  • Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs zur Teilnahme an Silvester-Feuerwerken ist daher nicht möglich.
  • Gemäß § 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten. 
  • Außerhalb des Ortsgebietes gibt es keine Regelungen.
  • Von Seiten der Bundesregierung wurde bereits appelliert, zum Jahreswechsel auf Feuerwerke zu verzichten! 
  • Im Anhang übermitteln wir die aktuelle übersichtliche Darstellung des BMI betreffend die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Link zur Information des BMI:  

PYROTECHNIK - RECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND SICHERHEITSHINWEISE

 

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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