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Störender Lärm durch Rasenmähen, etc.
![Störender Lärm durch Rasenmähen, etc.](/media/k2/items/cache/e5d6b2287375a08cd0c4ee7d5ab1a8fc_M.jpg)
Rasenmäher, Heckenscheren und dgl. mit Verbrennungsmotoren sollen in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden.
Dies gilt auch für Geräte, die elektrisch betrieben werden und bei deren Verwendung störender Lärm entsteht. (z.B.: Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.)
In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden sollen Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht um die Ausübung eines Gewerbes handelt.