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Krimilesung mit Claudia Rossbacher

Krimilesung mit Claudia Rossbacher

Am 1. Juni las die in der Steiermark lebende Bestseller-Autorin Claudia Rossbacher aus dem Buch „Steirerwald“. Aufgrund des Schlechtwetters fand die Lesung nicht wie geplant im  Pfarrpark, sondern im GemeindeKULTURzentrum statt. 

Der 13. Fall rund um die Ermittler Sandra Mohr und Sascha Bergmann entführte das Publikum in die Region Schöckelland. Auf Schloss Abelsberg hatte der Jagdhund einer Jägerin die Leiche eines Mannes im Wald aufgestöbert…

Frau Rossbacher gab auch eine kleine Kostprobe von ihrem neuen Roman "Steirerzorn" und stand den Zuhörern anschließend während ihrer Signierstunde auch für Fragen, persönliche Gesprächen sowie Fotos gerne zur Verfügung.

Einige der Steirerkrimis von Claudia Rossbacher wurden bereits vom ORF verfilmt und sorgten immer für Topeinschaltquoten.

Musikalisch umrahmt wurde die Lesung vom Gitarristen Claudius.

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Soforthilfe bei Hochwasserschäden - Caritas

In den letzten Tagen sind heftige Unwetter über ihren Bezirk gezogen und haben massive Überflutungen und große Schäden hervorgerufen. 
Für betroffene Privathaushalte gibt es unter bestimmten Kriterien eine einkommensunabhängige Soforthilfe von Euro 1000,--pro Haushalt aus dem Inlandskatastrophenfonds der Caritas Steiermark. 

Die Kriterien sind:

  • Wohnung/Haus ist nicht mehr bewohnbar   oder
  • alltagswichtige Dokumente sind zu Schaden gekommen (z.B. Bankomatkarte oder Führerschein wurde beschädigt)   oder
  • die Versorgung mit Lebensmitteln ist nicht sichergestellt   oder
  • die Versorgung mit Kleidung ist nicht sichergestellt   oder
  • alltagswichtige E-Geräte funktionieren nicht mehr (Kühlschrank, E-Herd, …)

Kontakt:
Brigitte Pichler
Regionalkoordinatorin Oststeiermark
Businesspark 2, 8200 Gleisdorf
0676 88015 258
brigitte.pichler@caritas-steiermark.at

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Zugang zu Mitteln aus dem Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich

Zugang zu Mitteln aus dem Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich

Information für Betroffene der Extremwetterereignisse in Österreich

Zugang zu Mitteln aus dem Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich

Der Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich - .berbrückungshilfe unterstützt Personen, die von den Extremwetterereignissen in ganz Österreich betroffen sind und deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) in Folge dessen zerstört oder beschädigt worden ist. Nach Extremwetterereignissen, bei denen an mehreren Orten Österreichs eine große Anzahl an Betroffenen Schäden an ihrem Wohnraum in außergewöhnlichem Ausmaß hat, starten die in ÖHÖ zusammengefassten Hilfsorganisationen im Einvernehmen eine Hilfsaktion bei der dann Anträge eingereicht werden können. Diese Möglichkeit wird auf helfen.orf.at kommuniziert. Die Initiative Österreich hilft Österreich setzt sich aus erfahrenen Hilfsorganisationen und dem ORF zusammen und bearbeitet und erledigt objektiv und unabhängig Anträge der Betroffenen um Unterstützung

 

Akuthilfefonds Österreich hilft Österreich - Überbrückungshilfe

Ziel des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe
Der Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich .berbrückungshilfe dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dazu zählt der Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte. Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) kann nur ein Antrag gestellt werden.

Wie erhalte ich die .berbrückungshilfe aus dem Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich?
Formulare für die .berbrückungshilfe erhalten Sie online (https://helfen.orf.at). Alternativ wenden Sie sich bitte an einen Stützpunkt der unten stehend genannten Hilfsorganisationen, um den Antrag gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.

Wie wird geholfen?
Die .berbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich (Maximalbetrag 2.100,- Euro) erfolgt per Überweisung nach Prüfung des Antrags durch die Hilfsorganisation. Die Auszahlung erfolgt im Auftrag von ÖHÖ durch die Caritas der Erzdiözese Wien. In dem Zusammenhang werden die Anträge zentral erfasst und geprüft, um Doppelförderungen zu vermeiden.

Was wird von der .berbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich nicht unterstützt:
Zweitwohnsitze, betriebliche Einrichtungen

Unterstützende Organisationen/Einrichtungen
• Caritas
• Diakonie
• Hilfswerk
• Österreichisches Rotes Kreuz
• Volkshilfe

Ablauf der Hilfe
1 Formular „Ansuchen um .berbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich “ ausfüllen und unterschreiben
2 Zu einer der oben genannten Hilfsorganisationen gehen > mit Bericht der Schadenskommission oder mit Photos als Nachweis
3 Hilfsorganisation bestätigt und füllt mit Ihnen den Antrag vollständig aus
4 Hilfsorganisation übermittelt an die Caritas der ED Wien, die für ÖHÖ die Überweisung an Sie übernimmt
5 Das Geld wird binnen weniger Tage angewiesen

Version 1 (10.06.2024)

 

Leitfaden_Überbrückungshilfe_Akuthilfefonds_ÖHÖ_2024

Information zur Auszahlung der Überbrückungshilfe Akuthilfefonds ÖHÖ 

Ansuchen um Überbrückungshilfe Akuthilfefonds ÖHÖ 2024 V1

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Katastrophenfonds Informationen

 Seite 1 von 2 Stand: 16.01.2024 

 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HARTBERG-FÜRSTENFELD 8230 Hartberg, Rochusplatz 2 

 

Katastrophenfonds Informationen 

Information für Geschädigte - Merkblatt für Anträge betreffend Katastrophenfonds. 

Was müssen Sie tun? 

Natürliche und juristische Personen, die an ihrem im Bundesland Steiermark gelegenen Eigentum Unwetterschäden über € 1.000,- erlitten haben, melden solche Schäden entweder online mittels des E-Government Formulars „Privatschadensausweis“ unter https://www.agrar.steiermark.at oder bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt. Pro Schadensart (siehe Formular) ist ein Privatschadensausweis auszufüllen. 

Bitte beachten Sie bei der Meldung folgende Fristen 
1. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar (01) müssen innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. 
2. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. 

 

Fertigen Sie Fotos vom aufgetretenen Schaden an, diese sind als Beweissicherung für die Abwicklung der Schadensmeldung notwendig! 

Erklärung der Schadensarten: Schadensart 01 

Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar 

Schadensart 02 

Schäden an Ernte, Flur, Vieh 

Schadensart 03 

Schäden an Wald, Waldbodenverlust 

Schadensart 04 

Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen 

Schadensart 05 

Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken 

Schadensart 06 

Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken 

   

Was geschieht mit Ihrer Meldung? 
Sollten Sie den Schaden online melden, wird dieser nach dem „Senden“ automatisch an das zuständige Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag nach der Erstprüfung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Sollten Sie den Antrag beim Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach Erstprüfung elektronisch an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. 

Die Bezirkshauptmannschaft beauftragt Sachverständige, die vor Ort eine Schätzung der Schadenshöhe vornehmen und danach ein entsprechendes Gutachten erstellen. 

Wie erfolgt die Auszahlung aus dem Katastrophenfonds? 
Bei Schadensart 01 - Gebäude, bauliche Anlagen, Inventar zahlt die zuständige Bezirkshauptmannschaft den jeweiligen Entschädigungsbetrag aus. Bis zu einem Auszahlungsbetrag von max. € 2.500,- müssen Sie ein Foto, das nach der Wiederherstellung des Schadens aufgenommen worden ist, bei der Bezirkshauptmannschaft abgeben. Erst dann wird der Entschädigungsbetrag an Sie überwiesen. 
Ab einem Auszahlungsbetrag von mehr als € 2.500,- müssen Sie Rechnungen in der Höhe des Auszahlungsbetrages vorlegen, bevor Ihnen das Geld angewiesen wird. 
Bei Schadensart 02 - Schäden an Ernte, Flur, Vieh erhalten Sie den Entschädigungsbetrag direkt von der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 ausbezahlt. 
Bei Schadensart 03 - Schäden an Wald, Waldbodenverlust, 
Schadensart 04 - Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen, 
Schadensart 05 - Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken sowie 
Schadensart 06 - Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken 

zahlt die jeweils zuständige Abteilung der Steiermärkischen Landesregierung den Entschädigungsbetrag direkt aus. 

Förderungen an landwirtschaftliche, Gewerbe-, Forst- oder Fischerei-Betriebe aufgrund bestimmter Schadensursachen sind De-minimis-Beihilfen: Die Gesamtsumme der einem/r Antragsteller/in aus öffentlichen Mitteln gewährten Förderungen incl. jener aus dem Katastrophenfonds darf gemäß der VOen (EU) 2023/2831, 1408/2013 bzw. 717/2014 den Betrag von 300.000 EUR (Unternehmen und Forstbetriebe), 20.000 EUR (landwirtschaftl. Betriebe der Primärerzeugung) bzw. 30.000 EUR (Fischereibetriebe) brutto in einem Zeitraum von den letzten drei Steuerjahren nicht übersteigen. 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Gemeindeamtes, der Bezirkshauptmannschaft oder der zuständigen Abteilungen der Steiermärkischen Landesregierung gerne zur Verfügung. 

 

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 
Rochusplatz 2 
8230 Hartberg 
03332 / 606 – 0 
bhhf@stmk.gv.at 
http://bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at 

 

Katastrophenfonds Information

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DEFIBRILLATOR im Eingangsbereich des GemeindeKulturZentrum installiert

DEFIBRILLATOR im Eingangsbereich des GemeindeKulturZentrum installiert

Ein echter Lebensretter

Im Eingangsbereich des GemeindeKulturZentrum Ebersdorf wurde ein öffentlich zugänglicher Defibrillator installiert.

Wiederbelebung
Der unerwartete Kreislaufstillstand kann jeden treffen – unvermittelt und jederzeit. Entscheidend für das Überleben der Betroffenen sind das Erkennen des Kreislaufstillstandes und der unverzügliche Beginn der Wiederbelebung.

1.000 Leben pro Jahr
Jede(r) zehnte Österreicher bzw. Österreicherin erleidet im Laufe des Lebens einen unerwarteten Kreislaufstillstand. Derzeit überleben nur etwa zehn Prozent der Betroffenen. Würden bereits Anwesende mit der Wiederbelebung beginnen, könnten österreichweit 1.000 zusätzliche Leben pro Jahr gerettet werden.

Die ersten Minuten sind entscheidend
Trotz des gut ausgebauten österreichischen Rettungs- und Notarztsystems trifft professionelle Hilfe im Durchschnitt erst nach acht bis zehn Minuten ein. Nach einem unerwarteten Kreislaufstillstand sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen pro Minute ohne Wiederbelebung um etwa zehn Prozent. Schon drei bis fünf Minuten treten bleibende Schäden im Gehirn auf. Daher sind gerade die ersten Minuten für das Überleben entscheidend. 

Finanzierung
Bei der Finanzierung dieses hochmodernen Gerätes beteiligten sich neben der Gemeinde Ebersdorf, die kath. Frauenbewegung, die Junge ÖVP, die Theaterrunde, der Schiclub, der Kameradschaftsbund, die ÖVP Ebersdorf, der Sportverein, die Freiwillige Feuerwehr der ESV und die Trachtenkapelle. Vielen Dank dafür! 

Danke der Firma Elektro Pöltl für die kostenlose Installation! 

Die Devise lautet: „Leben retten kann jeder – nur nichts tun ist falsch.“

 

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Elfriede Dampfhofer ist ab sofort die neue Standesbeamtin von Ebersdorf

Elfriede Dampfhofer (Mitte) mit Bgm Dietmar Lang (li) und Bgm a.D. Gerald Maier (re)

Am 24. April 2024 hat Elfriede Dampfhofer die Standesamtsprüfung erfolgreich absolviert und ist ab sofort als Standesbeamtin für die Gemeinde Ebersdorf tätig.

Sie ist damit die Nachfolgerin als Standesbeamtin von Bgm a.D. Gerald Maier, der seit 1985 als Standesbeamter in Ebersdorf tätig war.

Elfriede Dampfhofer ist bereits seit 1.7.1990, also schon 33 Jahren im Gemeindeamt Ebersdorf beschäftigt. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassten bisher das Bürgerservice, das Abgabewesen. Auch hat sie viele Jahre die Ebersdorfer Nachrichten gestaltet und dafürt Inserate requiriert. Nun erweitert sich ihr Aufgabenbreich um das Standesamt- und Staatsbürgerschaftswesen. 

In der Freizeit ist sie begeistertes Mitglied der Theaterrunde Ebersdorf.

 

Elfi freut sich auf ihre ersten Hochzeiten.

Herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit deinen neuen Aufgaben.

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Urlaubsaktion für SeniorInnen 2024

Landhotel Schwaiger
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Urlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle der älteren Menschen, die aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse, sonst keine Möglichkeit hätten einen Urlaub zu verbringen.

 

Turnus

Die Dauer des Urlaubsaufenthalt beträgt sieben Nächte. Es stehen insgesamt 34 Plätze für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zur Verfügung.

Dienstag, 14.05.2024 bis Dienstag, 21.05.2024 

„Landhotel Schwaiger" in 8171 St. Kathrein am Offenegg, Dorf 5

 

Antragsberechtigung

  • die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31.12. des laufenden Jahres, 
  • das Gesamtnettoeinkommen darf die Einkommensgrenzen (siehe unten) nicht übersteigen
  • das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2)
  • bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit ist die Betreuung durch eine andere pflegende Person zu gewährleisten (Pflegestufen 3 oder höchstens 4). 
  • Die Auswahl der teilnehmenden Personen erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld

 

Einkommensgrenzen

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung der Urlaubsaktion für Senior*innen gelten folgende Richtwerte (Nettoeinkommen im Monat): 

  • für alleinlebende Personen € 1.504,00 
  • für Ehepaare o. Lebensgemeinschaften € 2.257,00

 

Alle InteressentInnen bitte bis längstens 22. April 2024 persönlich im Gemeindeamt Ebersdorf anzumelden.

Bitte den letztgültigen Pensionsbescheid, etwaige Pacht- bzw. Mietverträge und Nachweise sonstiger Einkommen mitbringen.

 

Weitere Informationen siehe beiliegender Link unten: SeniorInnenurlaubsaktion 2024“

 

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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